Ein Testament ist immer dann besonders wichtig, wenn privates und betriebliches Vermögen an unterschiedliche Familienmitglieder fallen soll und Sie Erbengemeinschaften vermeiden wollen.
Hier gibt es viele rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens, die Altersversorgung des überlebenden Ehepartners, aber auch die Erbfolge an Kinder und Enkel betreffen. Diese Fakten sollten Sie bedenken:
Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht – daher ist es notwendig, vorher die Gesellschaftsverträge genau zu prüfen, ob und wie dort die Erbfolge geregelt ist. Das betrifft alle Unternehmensformen außer den Einzelunternehmer oder den eingetragenen Kaufmann (e.K.). Bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern ist es besonders wichtig, auch unter den Gesellschaftern ganz klare Regelungen über die Vererbung von Anteilen zu treffen, damit Gesellschaftsanteile nicht in Erbengemeinschaften fallen. Dies würde viele zukünftige Entscheidungen für das Unternehmen erschweren und den Fortbestand gefährden.
Erbschaftsteuer vermeiden – das können Sie, wenn Sie bei jedem Erbfall die steuerlichen Freibeträge nutzen. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder einen von 400.000 € von jedem Elternteil, Enkel nur 200.000 €. Je nach Näheverhältnis zu den Erben und der Höhe der Erbschaft gelten unterschiedliche Steuerklassen. Es können bis zu 30 % Steuern anfallen!
Der richtige Zeitpunkt – ein Testament sollten Sie bereits in jungen Jahren erstellen, spätestens aber, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder Gesellschaftsanteile besitzen. „Da sich die Vermögenswerte, das Unternehmen und die Familiensituation im Laufe der Zeit immer wieder ändern, sollten Sie den Inhalt alle zwei Jahre auf Aktualität prüfen und entsprechend anpassen.
Formvorschriften beachten – Sie können ein notarielles oder privates Testament erstellen, es zählt immer nur das mit dem aktuellsten Datum. Damit es auch sicher gefunden wird, können Sie es beim Nachlassgericht hinterlegen und es im zentralen Testamentsregister registrieren lassen. Die Kosten hierfür betragen für ein gemeinschaftliches Testament ca. 120 €.
Das Konzept muss passen – nur wenn Sie alle Aspekte berücksichtigen: den Güterstand, die Familien- und Vermögensverhältnisse, die Unternehmensbeteiligungen und die Nachfolgeregelung für das Unternehmen, kann als erstes ein sinnvolles Konzept entstehen. Hier werden auch Gedanken für Vorerbe, Nacherbe, Vermächtnisse und Schutz des Vermögens für die eigene Familienlinie besprochen. Auf dieser Basis können dann Experten für Erb- und Steuerrecht den Inhalt formulieren.
Die Erstellung von Konzepten für Ihr Testament unter Berücksichtigung der betrieblichen und familiären Erfordernisse sind ein Teil der secufox-Systemlösung.
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