Wer als Unternehmer für den Fall seines unerwarteten Ausfalls nicht selbst aktiv vorgesorgt hat, steht plötzlich vor einer höchst risikoreichen Situation. Ein Beispiel aus dem Unternehmerleben: Der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer fällt aus. Für diese Situation ist nichts geregelt, d.h. es liegen keine Unternehmer-Generalvollmacht und Stimmrechtsvollmacht für Familienmitglieder, sowie Handlungsvollmachten für Mitarbeiter vor – das Unternehmen ist somit handlungsunfähig. Und es kann nicht einmal ein neuer Geschäftsführer bestellt werden, da der einzige Gesellschafter, der das könnte, gleichzeitig mit-ausgefallen ist.
Und jetzt beginnt der Dominoeffekt: Die Lieferanten sind beunruhigt, ob die Zahlungen weiterhin geleistet werden können: sie möchten die Zahlungsziele verkürzen oder sogar nur noch gegen Vorkasse liefern. Die Kunden sind verunsichert, ob eine fristgerechte Auftragsabwicklung gewährleistet werden kann. Viele Kunden beobachten zunächst erstmal die Situation und zögern ihre Bestellungen hinaus.
Das Resultat: ein Liquiditätsengpass stellt sich ein und erweiterte Kreditlinien sind notwendig. Die werden von den Banken meist aber gar nicht bewilligt oder ggf. nur mit zusätzlichen Sicherheiten.
Meist betrifft der Ausfall auch die eigenen Mitarbeiter, Gehälter können nicht mehr gezahlt werden und aufgrund der unsicheren Lage verlassen Schlüsselmitarbeiter das Unternehmen.
Nun fällt der letzte Dominostein: das Lebenswerk und der Lebensunterhalt der ganzen Unternehmerfamilie ist gefährdet und kann durch eine nicht ausreichende Vorsorge zerstört werden.
Wenn in kurzer Zeit diese existenzbedrohenden Probleme nicht gelöst werden können und ein vom Gericht bestimmter Betreuer das Ruder übernimmt, droht Insolvenzgefahr.
Das Lebenswerk des Unternehmers oder der Unternehmerin ist zerstört.
Die Lösung: Ihr individuelles Notfallkonzept. Die Handlungsfähigkeit des eigenen Unternehmens kann man sehr einfach und mit wenig Zeitaufwand sicherstellen, indem der Unternehmer die richtigen Vor-sorgeregelungen in Form eines Notfallkonzeptes trifft.
Wichtig ist dabei, die Gesellschaftsverträge auf Vertretungshemmnisse zu prüfen und sich Gedanken über die richtigen Vertreter aus der Familie und dem Mitarbeiterkreis auszuwählen.
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